Mit dem Kauf eines 10er oder 15er Abonnements entsteht ein Fitnessvertrag zwischen Alexandra Kraatz und Klient/in gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
Grundlage des Fitnessvertrags ist ein persönliches Gespräch zwischen der Klient/in und in welchem, abgestimmt auf die Abonnementsdauer, Trainingsziele vereinbart werden. Das Training inkl. Hilfsmittel erfolgt auf eigene Verantwortung.
Das Abonnement ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
10er Abonnemente sind maximal 3 (drei) Monate gültig und können nicht unterbrochen werden.15er Abonnemente sind maximal 5 (fünf) Monate gültig und können nicht unterbrochen werden. Ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen.
Bei Nichtbenutzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der nicht benutzten Eintritte. Ausnahmen können nur in speziellen Fällen wie z.B. bei Unfall mit Knochenbrüchen oder schwerer längerer Krankheit, die ein Training auf ärztliche Verordnung für längere Zeit verhindern, gemacht werden.
Die Preise verstehen sich inkl.MwSt.
Das gewählte Abonnement ist jeweils im Voraus, spätestens aber beim ersten Personaltraining mit
Alexandra Kraatz
vollständig zu zahlen.
Das Personaltraining und die Benutzung der Tools/Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Für sämtliche Schäden ist jegliche Haftung von
Alexandra Kraatz
ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Klient/in.
Vereinbarte Trainingstermine, die nicht mindestens 24 h vor Trainingsbeginn abgesagt werden, werden voll verrechnet.
Es gilt schweizerisches Recht, der Gerichtsstand ist Rüschlikon.